Elektro- und Elektronikgeräte entsorgen
Für Elektro- und Elektronikgeräte mit allem Zubehör wie Kabel und Ladegeräte gibt es gesetzlich geregelte Entsorgungssysteme (SENS, Swico). Beim Kauf von entsprechenden Geräten bezahlen die Kunden eine vorgezogene Entsorgungsgebühr. Nach Gebrauch der Geräte haben sie eine gesetzliche Rückgabepflicht. Sie können die Geräte unentgeltlich an einer autorisierten Annahmestelle abgeben.
Die Geräte werden von den Verkaufsstellen, an der Sammelstelle Eielen oder bei den privaten Abfallsammelstellen gratis zurückgenommen.
Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Kehricht. In den Kondensatoren, Batterien und Schaltern sind verschiedene Giftstoffe und wertvolle Metalle. Dazu enthalten sie auch diverse Kunststoffe. Die Geräte werden deshalb nach der Rücknahme von autorisierten Betrieben (z.B. RUAG Environment in Schattdorf) demontiert und zerlegt. Die anfallenden Bestandteile gelangen wieder in den Stoffkreislauf oder werden fachgerecht entsorgt.
Was gehört zu Elektro- und Elektronikgeräten
- Fernseher
- Radiogeräte
- Computer mit Zubehör
- Drucker
- Videogeräte
- Telefonbeantworter
- Faxgeräte
- Waschmaschinen
- Rasenmäher
- Kabel und Ladegeräte
Was gehört NICHT zu den Elektro- und Elektronikgeräten
- Verpackungsmaterial der Geräte
- Batterien und Akkus
- Friteusen mit Frittieröl
- Glühbirnen
- Sicherungskasten mit Sicherungen
- Schalttableux
- Lichtschalter
- Steckdosen