Holz entsorgen

Holz fällt in allen Formen zur Entsorgung an. Wesentlich für die Verwertung und Entsorgung ist dabei, ob es behandelt oder unbehandelt ist. Nicht behandeltes Holz kann in Holzfeuerungen zur Wärmeerzeugung verwendet werden. Behandeltes Holz ist zu entsorgen. Keinesfalls darf es im Garten oder Cheminée verbrannt werden.

Altholz kann auf der Sammelstelle Eielen sowie bei den privaten Sammelstellen gegen Bezahlung entsorgt werden.

Was gehört zu Holz

  • Massivholz 
  • Spanplatten

Was gehört NICHT zu Holz

  • Holz mit Fremdstoffen